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„Bei Privatschulen ist soziale Selektion Programm“

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Abschreckende Gebühren und Aufnahmepraktiken: Die Länder erlauben Privatschulen, das Grundgesetz zu unterlaufen, sagen Kritiker. In Berlin sei die Situation besonders schlecht.

Teure Schule. Das Internatsgymnasium Schloss Salem verlangt selbst von Stipendiaten einen Elternanteil von 500 Euro. Foto: pa/dpa

Privatschulen in Deutschland schotten sich sozial ab – weil die Bundesländer das Grundgesetz nicht durchsetzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung. So würden die meisten Länder keine Höchstgrenze für das Schulgeld nennen. In Berlin, dessen Verwaltungspraxis die Wissenschaftler als „besonders mangelhaft“ beschreiben, werde den Privatschulen sogar erlaubt, 100 Euro oder mehr monatliches Schulgeld von Beziehern von Sozialleistungen zu erheben. Und kein einziges Bundesland überprüfe die tatsächliche Aufnahmepraxis der Privatschulen, schreiben Michael Wrase, Professor für Öffentliches Recht, und Marcel Helbig, Professor für Bildung und soziale Ungleichheit, in ihrem Aufsatz, der jetzt in der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ erschienen ist.

In Deutschland gibt es für die Errichtung von Privatschulen Einschränkungen. Dazu gehört, dass die Schulen „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ nicht fördern dürfen, wie es in Artikel 7 des Grundgesetzes heißt. Mit dieser „hohen Anforderung“ wollten die Väter und Mütter des Grundgesetzes „Private Ersatzschulen von Besserverdienenden wie Standes- oder Eliteschulen strikt unterbinden“, schreiben Wrase und Helbig. Ein deutsches Eton sollte es nicht geben.

Doch die Gesetze der meisten Länder erlaubten eine verfassungswidrige Praxis, die „die ohnehin problematische soziale Segregation in den Schulen“ weiter forciere. Schon längst gelte das nicht mehr nur für Internatsschulen, deren Schulgelder für Durchschnittsverdiener meist nicht mehr zu finanzieren sind.

Kaum ein Bundesland kontrolliert das Sonderungsverbot

Von neun möglichen Grundsätzen, die der Rechtsprechung nach eine effektive Kontrolle des „Sonderungsverbots“ im Grundgesetz erlauben würden, erfüllen der Studie nach nur Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fünf. In Thüringen und Bremen gibt es hingegen keine einzige Regelung: Weder ist eine Höchstgrenze des durchschnittlichen Schulgeldes festgelegt, noch eine Einkommensstaffelung der Beiträge vorgeschrieben, noch wird die Aufnahmepraxis kontrolliert. In den meisten Ländern ist es kaum besser.

Berlin hat im Schulgesetz zwar eine Verordnungsermächtigung, die es der Senatsverwaltung erlauben würde, Regeln festzulegen, stellen die Forscher fest. Doch bislang hat es davon keinen Gebrauch gemacht. So gilt eine Durchführungsverordnung von 1959 fort, wonach das „Sonderungsverbot“ dann als erfüllt gilt, wenn „ein Zehntel des Schulgeldsolls zum vollen oder teilweisen Schulgelderlass für Minderbemittelte zur Verfügung gestellt wird“.

In der Praxis lassen die Länder den Privatschulen offenbar „nahezu unbegrenzten Spielraum“, stellen die Forscher fest.

Die Grenze wäre ein durchschnittliches Schulgeld von 160 Euro

Wie viel Schulgeld ist erlaubt? Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Jahr 2010 als oberste Grenze 150 Euro monatlich ermittelt. Berücksichtigt man die Preissteigerung, wären heute etwa 160 Euro die Grenze, schreiben Wrase und Helbig. Auch frühere Urteile orientierten sich demnach an zehn Prozent des durchschnittlich verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens, das in Deutschland bei etwa 1600 Euro liegt. Eine entsprechende Einkommensstaffelung nach unten, Ermäßigung und Befreiung für Kinder von Eltern, die weniger verdienen oder mehrere Kinder haben, werden zwingend vorausgesetzt. Aber nicht nur das Schulgeld, auch andere von den Eltern zu leistende Beiträge müssen berücksichtigt werden: etwa Vereins- und Förderbeiträge, Sonderkosten für die obligatorische Nachmittagsbetreuung und besondere schulische Angebote. Eine absolute Obergrenze ist nicht erforderlich.

Die Aufnahmepraxis an den Privaten wird der Studie zufolge offenbar nirgends überprüft. Dabei sei Selektion bei der Zulassung nicht nur wegen des Schulgeldes zu befürchten, sondern weil Privatschulen lieber Schüler mit einkommensstarken Eltern aufnehmen würden, da diese die Schule mit Spenden und sonstigem materiellen Engagement unterstützen.

Die „Frage des erleichterten Zugangs“ für nicht so finanzstarke Kreise werde im Verband Deutscher Privatschulen durchaus diskutiert, sagt Andreas Wegener, Vorsitzender des Berlin-Brandenburgischen Landesverbandes. Die Schulen würden aber nicht aktiv auf Eltern zugehen: „Wir suchen uns nicht die Kinder aus, sondern die Eltern, die sich für unsere Konzepte interessieren, kommen zu uns“, sagt Wegener, der auch Geschäftsführer des Schulträgers Stiftung Private Kant-Schulen gGmbH ist. „Diese Wahlfreiheit wird aber nicht von der gesamten Bevölkerung wahrgenommen.“

Kinder von Ärzten sind öfter auf Privatschulen als die von Taxifahrern

Die Gebühren an den Kant-Schulen – regulär zwischen 420 und 460 Euro im Monat – setzen sich zusammen aus dem Schulgeld, einer Essenspauschale und Beiträgen zur Ganztagsbetreuung. An der auch zum Schulträger gehörenden Berlin International School in Dahlem kann die Gebühr bis zu 940 Euro betragen.

Wrase und Helbig verweisen darauf, dass der Anteil des Privatschulbesuchs bei Kindern, von denen mindestens ein Elternteil Abitur hat, zwischen 1997 und 2007 um 77 Prozent angestiegen ist, bei Kindern mit Eltern, die die mittlere Reife besitzen, hingegen nur um 1,9 Prozent. Kinder von Eltern in den sozial höchsten Berufsgruppen (etwa Ärzte, Ingenieure, Lehrer, Professoren) seien zu 14,3 Prozent auf Privatschulen. Kinder von Industriearbeitern, Taxifahrern oder Reinigungskräften nur zu 3,5 Prozent. In Berlin haben Schüler, die Lernmittelbeihilfe erhalten, einen Anteil von über 28 Prozent an staatlichen Schulen, aber nur einen Anteil von gut acht Prozent an Privatschulen.

Allerdings kann das im Einzelnen auch anders aussehen: So ist die soziale Zusammensetzung an den katholischen Schulen in Berlin verschieden, heißt es aus dem Erzbischöflichen Ordinariat. In Neukölln seien bis zu 50 Prozent komplett vom Schulgeld – 55 bis 80 Euro im Monat – befreit, im Westend kaum einer.

Eine begrenzte Zahl von Stipendien – das reicht nicht

Die Autoren der Studie kritisieren, inzwischen habe sich eine Reihe von Privatschulen etabliert, die eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern „geradezu zum Programm gemacht haben“. In Berlin seien die „Berlin Cosmopolitan School“ und die „Berlin Metropolitan School“ solche Fälle, internationale Schulen mit Standorten in Mitte und Prenzlauer Berg. Erstere erhebe zwar gestaffelte Beiträge – allerdings ab 135 monatlich aufwärts, wobei für das obligatorische Nachmittagsprogramm noch einmal 105 Euro dazukommen. Selbst auf der günstigsten Stufe – für Einkommen bis 30 000 Euro – koste die Schule also 245 Euro. Ermäßigungen oder gar Befreiungen seien bis auf begrenzte Stipendien nicht vorgesehen.

Ähnlich sehe das Schulgeld bei der Berlin Metropolitan School aus, auf der Webseite „World’s Luxury Guide“ werde sie als Privatschule von „Schauspielern, Medienschaffenden und Unternehmern“ gepriesen. Aufgrund ihrer Gebühren und ihres Konzepts hätten beide Schulen „von vorneherein nicht genehmigt werden dürfen“, heißt es in der Studie.

Mit einer begrenzten Zahl von Stipendien, wie auch andere Private sie anbieten, sei dem „Sonderungsverbot“ generell nicht Genüge getan, dies habe das Bundesverfassungsgericht „deutlich betont“, schreiben die Forscher und erwähnen das Internatsgymnasium Schloss Torgelow und die Schule Schloss Salem. Diese würde nur Teilstipendien vergeben und dabei einen Elternanteil von 500 Euro monatlich voraussetzen.

Sogar sozial engagierte Schulträger höhlen das Verbot aus

Für „besonders besorgniserregend“ halten es die Autoren der Studie, dass sogar eigentlich als sozial engagiert geltende Schulträger das „Sonderungsverbot“ aushöhlen. So erhebe die Freie Waldorfschule in Kreuzberg einen Mindestsatz von 110 Euro monatlich auch für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen – und das, obwohl in Kreuzberg mehr als 40 Prozent der unter 15-Jährigen Sozialleistungen beziehen. Das widerspreche den allgemeinen Grundsätzen der Waldorf-Schulen und sei verfassungswidrig.

Die Schule will das nicht auf sich sitzen lassen. Geschäftsführerin Martina Plümacher wirft den Autoren vor, nicht richtig recherchiert zu haben. Es gebe einen von den Eltern organisierten Solidarkreis an der Schule, sozial benachteiligte Eltern könnten darüber sehr wohl weitere Erlasse der Gebühren beantragen, die dann andere Eltern übernehmen, sagt Plümacher. De facto würden dadurch von den insgesamt 731 Schülerinnen und Schülern 70 Kinder weniger als 70 Euro zahlen, weitere 177 zwischen 70 und 100 Euro. Zudem seien für Inhaber des Berlin-Passes in den Schulgebühren auch der Hortplatz enthalten, was sie noch einmal zusammen um rund 30 Euro entlaste. „Im Vergleich zu Schulen am Stadtrand haben wir daher deutlich mehr Kinder, deren Eltern in prekären Verhältnissen leben“, sagt Plümacher. Aktiv auf die soziale Zusammensetzung achtet die Schule bei der Aufnahme von Schülern aber nicht.

Staatliche Zuschüsse erhalten Private immer

Kommen die Privaten ohne hohe Gebühren überhaupt über die Runden? Da die Privatschulen ihre Schüler nicht gemäß dem Portemonnaie ihrer Eltern auswählen dürfen, steht ihnen staatliche Unterstützung zu – das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil von 1987 festgestellt. Der Anspruch besteht aber nur, um das „Existenzminimum“ der Privatschulen zu sichern.

In der Praxis erhalten Schulen in freier Trägerschaft immer staatliche Zuschüsse, im Schnitt zwei Drittel der Schülerkosten, hat der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) kürzlich erklärt. Dabei würden Kosten für die Instandhaltung der Gebäude, für Reinigung und für Materialkosten oft nicht berücksichtigt. Der VDP fordert einen staatlichen Zuschuss von 80 bis 85 Prozent der Gesamtkosten pro Schüler an staatlichen Schulen – nach dem Vorbild von Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg.

In Rheinland-Pfalz erhalten Privatschulen allerdings nur dann staatliche Zuschüsse, wenn sie kein Schulgeld erheben – was einem Schulgeldverbot entspricht. Nehmen Privatschulen in NRW Schulgeld, verringert sich dadurch der Staatszuschuss, so dass sich Schulgeld nicht lohnt.

Die neue Berliner Koalition will Privatschulen, die mehr lernmittelbefreite Schüler aufnehmen, finanziell besser stellen – der Anteil der Schüler, die heute in Berlin lernmittelbefreit sind, liegt im Schnitt bei 35 Prozent.

Reicht das? Wrase plädiert für feste Quoten und dafür, dass die Behörden Schüler aus finanzschwachen Familien den Privaten aktiv zuführen. Wegener vom Privatschulverband ist für „soziale Komponenten“ durchaus offen.

DAX: Schlusskurse im Späthandel am 18.06.2019 um 20:30 Uhr

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