Wirtschaft

Vermögenswirksame Leistungen beantragen

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Auch Kleinvieh macht Mist. Diese Redensart gilt bei der Geldanlage ebenfalls. Arbeitnehmer sollten deshalb die vermögenswirksamen Leistungen nutzen. Damit lässt sich quasi nebenbei ein kleiner Grundstock aufbauen.

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Arbeitnehmer verschenken oft Geld, ohne es zu wissen: Viele Beschäftigte haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Das Geld zahlt ihnen der Arbeitgeber. Die genaue Höhe ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, erklärt die Stiftung Warentest.

Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispielsweise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte hingegen oft nur 6,65 Euro. Sind die Voraussetzungen für eine Arbeitnehmersparzulage erfüllt, gibt der Staat jährlich noch bis zu 80 Euro hinzu.

Welchen VL-Vertrag der Sparer abschließen will, kann er meist selbst entscheiden. Zur Auswahl stehen Bank- und Fondssparpläne, Bausparverträge, Genossenschaftssparen sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Egal, welches Produkt gewählt wird – das Prinzip ist bei allen gleich: VL-Verträge haben eine Laufzeit von sechs Jahren. Danach ruht der Vertrag für ein Jahr.

Am meisten Rendite ist mit Fondssparplänen möglich. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Fondsverbandes BVI. Als Beispiel nennt der Verband einen VL-Sparplan auf Fonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien, in den über einen Zeitraum von sechs Jahren monatlich 40 Euro – insgesamt 2880 Euro – eingezahlt wurden. Die Rendite war rückblickend attraktiv: Berechnungen für alle Siebenjahreszeiträume seit 1962 zeigen, dass die in dieser Zeit angefallenen 50 Sparpläne ohne die staatliche Zulage eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,6 Prozent erzielt hätten. Mit Sparzulage waren es sogar durchschnittlich 10,5 Prozent pro Jahr.

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