Wissen und Technik

Wie Unis sich von Unternehmen über den Tisch ziehen lassen

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“Wer zahlt, bestimmt mit”, lautet das Motto bei Kooperationen zwischen Unis und Unternehmen und Stiftungen oft. Die Wissenschaftsfreiheit wird geopfert.

Freie Forschung. Eine “Schere im Kopf” kann bei Forscherinnen und Forschern schon dann entstehen, wenn der Mittelgeber…

Facebook finanziert an der TU München (TUM) ein Institut und das ausgerechnet zu den ethischen Aspekten Künstlicher Intelligenz – das brachte der Uni zu Beginn des Jahres viel Kritik ein. Verkauft die TUM etwa ihre Wissenschaftsfreiheit an den in schlechtem Ruf stehenden Internetriesen?, wurde gefragt. Seitdem wird die Uni nicht müde zu erklären, es handle sich nicht um eine Kooperation mit Vereinbarung, sondern bloß um eine „Zuwendung“ von Facebook, die Forschung mit dem Geld werde völlig frei sein.
Nur selten werden Kooperationen zwischen Unis und Unternehmen breit diskutiert, andere Beispiele sind die 20 Professuren, die der Discounter Lidl an der TUM sponsert oder die Kooperation der Uni Köln mit Bayer. Dabei dürfte es wohl kaum eine große Uni in Deutschland geben, die nicht private Mittel einwirbt. Etwa zwei Milliarden Euro fließen jährlich aus Stiftungen und Unternehmen an Hochschulen. Doch meistens halten die Partner die Modalitäten der Kooperationen geheim. So bleibt im Dunkeln, ob die Zusammenarbeit sich im wünschenswerten Maß gegenseitiger Befruchtung bewegt oder die Unis sich von den Unternehmen über den Tisch ziehen lassen.

Gutachten: Die Uni Mainz hätte sich auf die Vereinbarung nicht einlassen dürfen

Letzteres war bei der Kooperation zwischen der Universität Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung offenbar der Fall. Die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit hätten das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in mehreren Punkten verletzt, heißt es in einem Gutachten des Bonner Jura-Professors Klaus F. Gärditz, das er im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte angefertigt hat. Die Uni hätte sich auf die Kooperationsvereinbarungen aus den Jahren 2009 und 2012 gar nicht einlassen dürfen. Gärditz sieht in dem Mainzer Vorgang nur ein lehrreiches Fallbeispiel, denn er geht davon aus, dass zahlreiche Unis ähnlich fragwürdige Vereinbarungen geschlossen haben.
Im Jahr 2009 vereinbarte die Boehringer Ingelheim Stiftung mit der Universität Mainz, ein zu diesem Zweck errichtetes Institut für Molekulare Biologie mit einer Gesamtsumme von 100 Millionen Euro über zehn Jahre zu fördern. Dafür sicherte sich die Stiftung weitreichende Befugnisse, die sie laut Gärditz im Jahr 2012 noch verschärfte: die Ausschreibungen für Berufungen waren im Benehmen mit der Stiftung abzufassen, schon die Findungskommission war so besetzt, dass die Stiftung bei bestimmten Bewerbern ihr Veto hätte einlegen können.

Die Parteien vereinbarten strikte Vertraulichkeit

Außerdem erhielt die Stiftung über die Wirtschaftsführung „weitreichende Informations- und Kontrollrechte“, wie Gärditz in dem 172-Seiten langen Gutachten schreibt. Damit hätte sie ihr nicht genehme Förderzweige einfach streichen können. Auch auf die Beschäftigungsbedingungen habe die Stiftung unbotmäßigen Einfluss gehabt. Darum habe die Universität ihre Pflichten gegenüber den Beschäftigten verletzt. Weiterhin vereinbarten die Parteien die strikte Vertraulichkeit des Vertrags. Presseerklärungen und alle weiteren Veröffentlichungen bedurften der Ab- und Zustimmung beider Seiten.
Allerdings stieg der Druck auf die Beteiligten durch – wie Gärditz schreibt, „investigatives Engagement“ eines Hochschullehrers und eines Journalisten (gemeint sind Christian Kreiß, Autor des Buches „Gekaufte Forschung. Wissenschaft im Dienst der Konzerne“ und der inzwischen verstorbene Chefreporter des SWR, Thomas Leif). Klagen gegen die Uni Mainz, mit denen Kritiker im Jahr 2015 Einsicht in die Verträge erzwingen wollten, blieben aber erfolglos.

Staatliche Hochschulen seien keine Unternehmen

Gärditz, dessen Gutachten auf den schließlich im Internet geleakten Verträgen beruht, betont hingegen den hohen Wert der Informationsfreiheit und sieht diese in der Geheimhaltung durch die Uni Mainz verletzt. Staatliche Hochschulen seien keine Unternehmen. Darum seien ihre Kooperationsverträge auch keine Betriebsgeheimnisse, „sondern Handeln öffentlicher Gewalt und damit öffentlich zu rechtfertigen“. Das hätten private Partner der Unis zu akzeptieren.

Die Universität Mainz habe als der demokratischen Öffentlichkeit gegenüber verantwortliche Behörde versagt. Sich selbst habe die Uni durch den Ausschluss der Öffentlichkeit um die Chance gebracht, Schwachstellen ihrer Vereinbarung beheben zu können und Vertrauen durch Transparenz zu schaffen.

Ob und wie tief die Stiftung in die Forschung der Uni tatsächlich eingegriffen hat, hat Gärditz nicht untersucht. Doch er stellt fest, dass selbst wenn alle Beteiligten „freiwillig mitmachen“ und „redliche Absichten haben“, in den Vereinbarungen keine „unlauteren Einflusspfade“ eröffnet werden dürften. Denn andernfalls könnten Forscherinnen und Forscher sich schon an „hypothetischen Anforderungen“ des Fördergebers orientieren – also „eine Schere im Kopf“ haben.

Staatliche Hochschulen müssen sich nicht durch “Verwertbarkeit” legitimieren

Überhaupt sei die Logik der „Verwertbarkeit“ bei einer Kooperation mit einer staatlichen Hochschule fehl am Platze: Der Staat finanziere freie Forschung und Lehre vielmehr, „um eine unabhängige sowie kritische Gegenöffentlichkeit zur gesellschaftlichen Wissensproduktion zu ermöglichen, die sich gerade nicht durch konkret verwertbare Ergebnisse legitimiert“.

Was der Gesetzgeber tun könnte

Den Gesetzgeber fordert Gärditz auf, konkrete Rahmenbedingungen für Kooperationen festzulegen. Außerdem solle der Staat die Hochschulen so ausstatten, dass sie nicht zunehmend gezwungen sind, Angebote der Industriekooperation anzunehmen, „um überhaupt wirksam forschen zu können“. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kündigte an, „in Zukunft gezielt rechtliche Auseinandersetzungen um die Veröffentlichung entsprechender Kooperationsverträge unterstützen und vorantreiben“ zu wollen.
Erst im Mai 2018 – Gärditz sprach von einer „erstaunlichen Renitenz“ der Uni Mainz – ersetzten die Partner die alte Vereinbarung durch eine neue. Darin beschnitten sie die Kompetenzen der Stiftung. Das Land und die Stiftung haben den Förderzeitraum des Instituts inzwischen auf das Jahr 2027 verlängert. Weitere 106 Millionen Euro sollen fließen, 52 Millionen Euro davon aus Stiftungsmitteln.
Sieht die Universität Mainz ihre Fehler ein? Die Antwort auf diese Frage klingt nicht danach. Eine Einflussnahme der Stiftung auf die Forschung an der Uni habe „zu keinem Zeitpunkt stattgefunden“ und sei auch nie intendiert gewesen, erklärt die Uni lapidar: „Dies stellen die aktuellen, überarbeiteten vertraglichen Übereinkünfte ausdrücklich klar. Diese können eingesehen werden.“

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