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Bei der Deutschen Bahn braut sich eine Berateraffäre zusammen

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Frühere Vorstände des Bahn-Konzerns sollen ohne Wissen des Aufsichtsrats hoch dotierte Beraterverträge bekommen haben. Ermittelt wird auch, ob es dafür überhaupt Gegenleistungen gab.

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BERLIN – Mit Beraterhonoraren hat die Deutsche Bahn schon des Öfteren Schlagzeilen gemacht. Der Konzern ist hoch verschuldet, gab aber allein im Jahr 2017 mehr als 300 Millionen Euro für externe Berater aus. Jetzt braut sich zudem eine Affäre um Beraterverträge für ehemalige Top-Manager zusammen, die auch den Bundesrechnungshof auf den Plan gerufen haben. Die Bahn selbst spricht von „ersten belastbaren Hinweisen“ und untersucht nun „Auffälligkeiten“ im Zusammenhang mit solchen Verträgen. Auch ehemalige Konzernvorstände seien betroffen, teilte das Unternehmen weiter mit.

Hohe Honorare ohne Gegenleistung?

Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters, die sich auf mehrere mit dem Fall vertraute Personen beruft, werden mehr als 20 zwischen 2010 und 2018 geschlossene Verträge mit Managern geprüft, die nach einem Bericht des Spiegel teilweise mit bis zu 350 000 Euro vergütet wurden. Wie es weiter heißt, sollen viele Abschlüsse ohne Genehmigung des Aufsichtsrats unter Dach und Fach gebracht worden sein, obwohl dies in der Regel der Fall sein müsste. Es gehe zudem um die Frage, ob für die insgesamt millionenschweren Verträge überhaupt eine Gegenleistung erbracht worden sei.

Im Zentrum der Untersuchungen steht Medienberichten zufolge, die sich auf Aufsichtsratskreise berufen, vor allem ein Ex-Vorstand, der nach seiner Vertragsauflösung eine Millionenabfindung erhalten und danach noch eine höhere sechsstellige Summe für Beratungsleistungen bekommen haben soll. Am Donnerstag berief der Staatskonzern kurzfristig den kompletten Aufsichtsrat zu einer Telefonkonferenz zusammen. Zudem will sich das Kontrollgremium nach Bahn-Angaben in der kommenden Woche mit dem Thema in einer Sondersitzung befassen. „Ich werde gemeinsam mit dem gesamten Aufsichtsrat dafür sorgen, dass der Sachverhalt ohne Ansehen der Person vollständig aufgeklärt wird“, betont der Aufsichtratsvorsitzende Michael Odenwald.

Aufsichtsrat verspricht vollständige Aufklärung

Die Bahn hebt hervor, dass sowohl das Kontrollgremium als auch der Vorstand „nach ersten belastbaren Hinweisen unmittelbar reagiert haben“. Man habe „unverzüglich eine externe Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die Untersuchungsergebnisse zu bewerten“. Ein Berichtsentwurf der Kanzlei liegt demnach seit wenigen Tagen vor und wird nun „einer abschließenden Prüfung unterzogen“, und zwar mit Unterstützung von Spezialisten für Compliance, also für die Regeltreue eines Unternehmens. Die Bahn betont, „dass es für Schlussfolgerungen jeder Art zu diesem Zeitpunkt noch zur früh ist“. Sobald eine abschließende Bewertung und Handlungsempfehlungen vorlägen, werde man darüber informieren.

Den Fall ins Rollen gebracht hat dem Spiegel zufolge der Bundesrechnungshof, der sich die Beraterverträge des Konzerns hat vorlegen lassen. Die Aufstellung der Beratungsleistungen habe dann Bahnchef Richard Lutz in Rücksprache mit Aufsichtsratschef Odenwald dazu veranlasst, die interne Revision einzuschalten. Es werde nun ermittelt wer die betreffenden Verträge unterschrieben und wer sie angeordnet habe.

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