Wirtschaft

Software bezahlt, aber nicht erhalten

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FRANKFURT/MAINZ – Neue Software direkt vom Hersteller ist teuer. Entsprechend begehrt sind die in der Regel wesentlich günstigeren Angebote von Drittanbietern, die es im Internet in Hülle und Fülle gibt. Die meisten sind seriös, doch es gibt auch dubiose Webseiten. Das zeigen Recherchen der „Marktwächter Digitale Welt“ der Verbraucherzentralen, die Kundenbeschwerden auf den Grund gegangen sind.

So haben die Wächter bei sechs Drittanbieter-Shops, über die Verbraucher klagten, Testkäufe von Microsoft-Programmen durchgeführt. Ergebnis: Bei drei der sechs Anbieter gab es im Anschluss an die Bestellung keinen Lizenzschlüssel. Die Software konnte nicht aktiviert werden und war damit wertlos. Die Namen der Shops nennen die Verbraucherschützer nicht. „Da es sich um stichprobenartige Prüfungen handelt, können wir keine vollständige Gewähr übernehmen, dass einzelne Shops grundsätzlich problematisch reagieren“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.

Rechtlichen Ärger können Käufer bekommen, wenn sie illegal vertriebene Software beziehungsweise Lizenzschlüssel erwerben. „So können Verbraucher für eine Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden“, betonen die Marktwächter. Zudem würden häufig auch die Käufer von den Staatsanwaltschaften belangt, wenn die Hersteller gegen illegal verkaufte Lizenzen rechtlich vorgingen. „Dies kann ein Gerichtsverfahren und Geldstrafen nach sich ziehen.“

FRÜHWARNSYSTEM

Die Marktwächter sind nach eigenen Angaben ein bundesweites Frühwarnsystem der Verbrauchzentralen. Grundlage seien Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein interaktives Online-Portal, erklären die Marktwächter. Die Federführung des Bereichs „Digitale Welt“ liegt beim Verbraucherzentrale Bundesverband und bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Auch Sven Langenfeld von Microsoft Deutschland kennt das Problem. Leider würden häufig unter dem Deckmantel der gebrauchten Software illegal vertriebene Aktivierungsschlüssel verkauft, sagte der Gründer und Verantwortliche des Windows Business Solutions Club dem Branchenportal it-business.de. Doch wie lassen sich die schwarzen Schafe erkennen?

Konkrete Tipps dazu können die Marktwächter aktuell nicht geben. Das Problem: Die Rechtsprechung ist sehr weit gefasst. Langenfeld zufolge können zum Beispiel einzelne Lizenzschlüssel ganz legal aus einem Komplettpaket herausgenommen und alleine verkauft werden. Doch dabei kann man als Kunde mitunter auch an den Falschen geraten.

„Die Krux mit der Gebraucht-Software liegt in der fehlenden Transparenz, ob ein Angebot aus dem legalen oder illegalen Handel stammt“, so Langenfeld. Allerdings verwiesen im Falle von Microsoft-Software die wenigsten Anbieter auf offizielle Microsoft-Seiten, „da es diese für manche Produkte auch gar nicht gibt“.

Mangelnde Transparenz macht Käufern zu schaffen

Die Probleme fangen für die Verbraucher schon damit an zu erkennen, ob die Software neu ist oder bereits genutzt wurde. Die Marktwächter haben dazu 37 Drittanbieter, die Programme und Lizenzen besonders günstig anbieten, genauer untersucht. Ergebnis: „Nur acht geben in ihren Online-Shops transparent an, wenn es sich bei dem Produkt um gebrauchte Software handelt“, heißt es in der Auswertung. 14 Anbieter wiederum „vermitteln den Eindruck, dass sie Neuware anbieten, beziehungsweise es findet sich kein Hinweis auf einen eventuellen gebrauchten Status der Produkte“.

15 Shops wiederum umgehen den Verbraucherschützern zufolge den Begriff „gebraucht“. Indem sie zum Beispiel im Kleingedruckten sich als „Wiederverkäufer“ bezeichnen. Oder indem sie „Einzellizenzen aus Volumenlizenzen verkaufen“. Weit verbreitet ist der Untersuchung zufolge die Bezeichnung „Originalsoftware“. Dennoch könne die entsprechende Lizenz bereits genutzt worden sein, so die Marktwächter.

Grundsätzlich kann gebrauchte Software den Angaben zufolge ganz legal erworben werden, und sie funktioniert in der Regel auch. Doch der Teufel steckt im Detail. „Ein typisches Risiko bei Gebrauchtsoftware besteht darin, dass diese in ihrer Funktionalität eingeschränkt sein kann. Etwa wenn sie sich nur ein einziges Mal auf einem bestimmten Computer aktivieren lässt und beispielsweise nach der Neuinstallation des Betriebssystems verloren geht“, heißt es in der Untersuchung. Ein weiterer Nachteil liege in der häufig komplizierteren und deutlich aufwendigeren Installation im Vergleich zu Neuware. Und nicht zuletzt könnten Anbieter von Gebrauchtsoftware Updates ausschließen, „wenn sie hierzu nicht vertraglich verpflichtet sind“.

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