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Wie man Kinder gut krankenversichert

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Alternative Heilmethoden, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, mehr Leistung bei einem Krankenhausaufenthalt und Haushaltshilfen: Viele Kassen bieten auf Familien zugeschnittene Zusatzleistungen an. Ein Kassenwechsel kann sich lohnen.

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Alternative Heilmethoden, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, mehr Leistung bei einem Klinikaufenthalt und Haushaltshilfen: Viele Kassen bieten auf Familien zugeschnittene Zusatzleistungen an. Ein Kassenwechsel kann sich lohnen.

Standardleistungen: Ein Großteil der Gesundheitsversorgung der Kinder ist bei allen Kassen gleich. Oft wissen Eltern aber gar nicht, auf welche Leistungen sie einen Anspruch haben. Die medizinische Versorgung bei Krankheit decken alle Krankenkassen ab. Sie bezahlen die Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9, Impfungen, in gewissem Umfang auch Zahnarztbesuche, Zahnspangen und Brillen. Medikamente erstatten die Kassen umfangreich. Unter bestimmen Voraussetzungen können Eltern Kinderkrankengeld sowie eine Haushaltshilfe erhalten. Darüber hinaus können die Kassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten.

Vorsorgeuntersuchungen: „Vor allem die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und J 2 wie auch alternative Heilmethoden können interessant sein“, sagt Peter Grieble, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die U 10 und U 11 schließen die Lücke zwischen dem fünften und zwölften Lebensjahr, in der standardmäßig keine Vorsorgeuntersuchung ansteht. Die J 2 kommt für Jugendliche ab 16 Jahren in Frage.

Alternative Heilmethoden: Je nach Kasse gibt es Leistungen in unterschiedlicher Höhe, etwa für Homöopathie oder Osteopathie. „Die Behandlungen müssen oft beim Arzt mit Zusatzausbildung erfolgen, Besuche beim Heilpraktiker werden zum großen Teil nicht erstattet“, sagt Grieble. Einige Kassen gewähren einen Zuschuss von rund 100 Euro im Jahr für Naturarzneimittel. Die Techniker und die Securvita gehören hier zu den leistungsstarken Anbietern.

Hilfe: „Für manchen werden auch medizinische 24-Stunden-Hotlines für Eltern ein bedarfsorientiertes Extra sein“, sagt Grieble. Vor allem, wenn der nächste Kinderarzt weit entfernt ist. Solche Kinderarzt-Hotlines bieten zum Beispiel DAK, Barmer, HEK und AOK. Auch erweiterte Leistungen bei Haushaltshilfen im Krankheitsfall können interessant sein. Üblicherweise zahlen die Kassen die Hilfe nur, wenn die Kinder bis zu zwölf Jahre alt sind. Manche Kassen haben diese Altersgrenze angehoben auf 14, zum Beispiel die AOK und die HKK auf 15 wie die Knappschaft oder sogar auf 16 Jahre wie die BIG Direkt Gesund.

Müssen Kinder ins Krankenhaus, wollen Vater oder Mutter natürlich als Begleitperson beim Kind übernachten. Für dieses „Rooming-in“ kommen Krankenkassen in medizinisch begründeten Fällen auf. Bei Kindern bis sechs Jahren ist dies meist unproblematisch. Einige Kassen leisten auch ohne Arztbescheinigung oder haben die Altersgrenze auf zehn Jahre angehoben, etwa IKK Classic, oder gar zwölf Jahre wie etwa die Viactiv.

Bedingungen: Die Zusatzleistungen sind bei einigen Kassen an Bedingungen geknüpft, etwa an die Teilnahme an einem Bonusprogramm. Oder sie werden in Form eines Gesundheitskontos oder -budgets gewährt. Dann steht den Versicherten eine Geldsumme im Jahr zur Verfügung von beispielsweise 200 Euro, die sie für diverse Zusatzleistungen einsetzen können. Versicherte erhalten unter dem Strich jedoch oft mehr Leistung, wenn die Kasse ohne Budget arbeitet.

Zusatzbeitrag: Im besten Fall gehen gute Zusatzleistungen Hand in Hand mit einem günstigen Zusatzbeitrag. Die Kassen erheben durchschnittlich 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen als Zusatzbeitrag. Die Hälfte davon müssen Versicherte selbst bezahlen. „Diese Kosten sollten sie bei einem eventuellen Kassenwechsel im Blick haben“, sagt Grieble.

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