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Wo kommt die Milch her?

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Die Angabe des Herkunftslandes ist für viele Lebensmittel nicht verpflichtend. Das wollen einige EU-Mitgliedsstaaten ändern und gefährden damit laut Milchindustrie den europäischen Markt.

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WIESBADEN – Herkunftskennzeichnungen bei Lebensmitteln sind wichtige Hinweise für Verbraucher, stellen aber laut Milchindustrie eine Gefahr für den europäischen Binnenmarkt dar. Siegel wie das blaue Regionalfenster geben Aufschluss darüber, wo das Produkt erzeugt wurde. Eine Entwicklung, die für viele Verbraucher durch Diskussionen über Massentierhaltung, Klimawandel und gesunde Ernährung immer wichtiger wird. Jörg Rieke Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes (MIV) spricht auf dem 32. Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden dagegen von einem „bedenklichen Trend zur Renationalisierung“. Dabei geht es vor allem um die verpflichtende Etikettierung, die verschiedene Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Gesetzesinitiative an die EU-Kommission herangetragen haben.

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss die Herkunft bei Lebensmittel wie Honig, Olivenöl, frisches Obst und Gemüse, Fisch, Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel (frisch, gekühlt oder gefroren) angegeben sein. Alle anderen Nahrungsmittel können freiwillig gekennzeichnet werden. Italien, Irland und Griechenland wollen die Markierung nach dem Vorbild Frankreichs vor allem in der Milchwirtschaft verpflichtend einführen. Die Länder argumentieren mit einem besseren Schutz des Verbrauchers. Der deutsche MIV befürchtet dadurch eine „aufgesplitterte Rechtslandschaft in Europa.“ Darüber hinaus würden kleine und mittelständische Anbieter ihr Alleinstellungsmerkmal als regionaler Produzent verlieren.

Die europäische Bürgerinitiative „EatOriginal“ sieht im Gegensatz zum MIV einen großen Bedarf an gekennzeichneten Lebensmitteln. „Nach der derzeitigen Regelung besteht ein erhebliches Potenzial, dass die Verbraucher irregeführt und Lebensmittelbetrug ausgesetzt werden.“, heißt es auf der Webseite der Initiative. Ein ähnliches Etikett ist auch das Bio-Siegel der EU. Eine hellgrüne Flagge mit zwölf Sternen, die zu einem Blatt angeordnet sind. Jedes vorverpackte Bio-Produkt aus der Europäischen Union muss dieses Siegel tragen. Dadurch wird gekennzeichnet, dass bei Herstellung und Kontrolle der Lebensmittel die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt wurden. Nicht nur das Herkunftsland, sondern auch die Herkunftsregion kann unter dem europäischen Bio-Siegel ausgeschrieben werden.

Um auch 2019 dem Anspruch der Öko-Verordnung zu entsprechen, müssen Betriebe zum Beispiel in der Tierhaltung einen Anteil von 40 bis 70 Prozent regionaler Futtermittel vorweisen können. Dies wurde in der Reform der Öko-Verordnung festgelegt und auf dem Lebensmittelrechtstag im Kurhaus vorgestellt. „Wesentliche Veränderungen bei der Produktion sind Vorgaben für Aromen, Geflügelhaltung und Züchtung“, fasst Jörg Röhrig, Geschäftsführer vom Bund ökologischer Lebensmittelwirtschaft zusammen.

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