Wirtschaft

Höhere Umzugs-Pauschbeträge ab dem 1. April

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Wer aus beruflichen Gründen den Wortort wechselt, kann die Umzugskosten von der Steuer absetzen. Der dafür vorgesehene Pauschbetrag hat sich nun erhöht.

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Berlin (dpa) – Ab dem 1. April gilt ein neuer Pauschbetrag bei


beruflich bedingten Umzügen. Nach Angaben des


Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1622 Euro


statt bisher 1573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro.


Daneben können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition,


Maklergebühren und doppelte Mieten abgesetzt werden.

DAX: Schlusskurse im XETRA-Handel am 1.04.2019 um 17:55 Uhr

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